Hans Vogt von Summerau zu Praßberg beurkundet als Vorsitzender ("Gemeiner") eines Schiedsgerichts Urteil in Streit zwischen Jos [Bentelin], Abt zu Weingarten, und seinem Kloster einerseits, Peter Dietenberger andererseits über ein Gut "uff Egk" (=Egg). Der Abt wird im Prozeß vertreten durch Hans Schutz und Bruder Jos Semaiger, als Beisitzer ("Zusätze") hat er benannt Mark Schellenberger, des Reichs Unterlandvogt [in Schwaben] und Hans Humpis, Bürger zu Ravensburg. Dietenbergers Beigeordnete sind Hans Krenkel von Ebersberg und Konrad Helcher. Die jeweiligen Zusätze und der Gemeine behalten sich vor, nach der Verhandlung zur Entscheidungsfindung Rechtsgutachten einzuholen. Dietenberger ließ durch seinen Redner Konrad Mangolt, Ammann in Waldburg, vortragen, daß Dietenbergers Vetter Stefan Dietenberger das von Vater und Großvater geerbte Gut von seinen Brüdern gekauft habe bis auf seinen Anteil. Obwohl Peters Vorfahren das Gut länger innegehabt hätten, als Eigen- und Lehensrecht oder sonst ein Recht bestehe, habe das Kloster Peter eigenmächtig den Besitz genommen und das Gut einem namens Gägel verliehen. Weingarten behauptet dagegen, Eigentümer des Guts zu sein und legt eine Urkunde ein, kraft dessen es an das Kloster "erstorben" ist. Daraufhin legt Dietenberger verschiedene (nicht inserierte) Urkunden ein, u.a. Kaufbrief des Ülin Dietenberger für Stefan Dietenberger über ein Drittel am Gütlein "uff Egk" und zum Frankenberg, Lehen vom Truchsessen von Waldburg. Der Gemeine folgt dem Spruch der Weingartener Zusätze, der eine Vernehmung der ältesten Leute in der Gegend vorschlägt. Inseriert: Weingarten, 6. November (Leonhard) 1356 Niclaus genannt der Maiger "ab Egke" und Ehefrau Katherin übergeben Abt und Konvent zu Weingarten zu rechtem Eigen folgende Güter: den Hof "uff Egke" genannt des Maigers Hof "ab Egke" und eine Wiese zu Utzenrüty genannt des Maigers Wies "ab Egke", aus der jährlich ein Vierdung "halb wachs" an das Kloster Baindt geht, den halben Hof zu Dietenbach, der Leibgeding von Guta, Ehefrau Kunz Hübschlins zu Ravensburg ist. Dafür erhält der Aussteller von Weingarten als Leibgeding eine Wiese neben der Wiese genannt die Haffnerin, die Leibgeding +Jakob Busmers war. Die genannten Höfe und die Wiese sollen Leibgeding sein dergestalt, daß jeweils nach dem Tod eines der ausstellenden Ehegatten die Hälfte an das Kloster Weingarten fällt. Wenn die Ehefrau den Mann überlebt, soll sie Leibeigene des Klosters werden ("in des ... gotzhus willen faren"). Zeugen: Johannes der Ruch, Heinrich sein Sohn, Frigk der Maler, Hermann Röchlin, Heinrich der Koler, Johannes Bernhart, Jörg der Scherer Siegler: Friedrich Holbain, Ammann zu Ravensburg und Altdorf