Revers des Zinsbriefs des Zeyer Göltz, "Galle" genannt, als Träger und sein Sohn Ulrich Göltz, beide Einwohner zu Boll, über die Aufnahme einer Hauptgült in Höhe von 250 Gulden; Verschreibung von zwei Wiesen als Sicherheit; Tilgung innerhalb der nächsten 3 oder 4 Jahre, jährlich fällig am St. Georgstag