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Revers des Wolf von Gemmingen gegen Herzog Ulrich von Württemberg, betr. die in Ziffer 31 genannten Pfänder unter Bezugnahme auf den Pfandbrief Graf Eberhards von Württemberg von 1485 Freitag nach Kreuzauffindung.
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Revers des Wolf von Gemmingen gegen Herzog Ulrich von Württemberg, betr. die in Ziffer 31 genannten Pfänder unter Bezugnahme auf den Pfandbrief Graf Eberhards von Württemberg von 1485 Freitag nach Kreuzauffindung.