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2/5 [fol. 94']: 1597 Dezember 18 (Senatsprotokoll)
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Akademischer Senat (I), Protokolle >> Acta Senatus, Bd. V
Enthält: Anwesend: Rektor Gerlach, Hafenreffer, Varnbüler, Hochmann, Magirus, Harprecht, Mögling, Zigler, Crusius, Burckhard; 1.) Supplik des Sixtus Rümlin wg. der vom Rektor als Unterpfand eingezogenen Wiesen des Michel Osswaldt: Unterstützung nach Möglichkeit. [UAT 2/5, Bl. 95]; 2.) Bericht des Dr. Andler über Misserfolg bei der Suche nach einem Käufer. [UAT 2/5, Bl. 95]; 3.) Anmahnung der Artistenfakultät betr. ihre Petition: Verschiebung auf "plenum Senatum". [UAT 2/5, Bl. 95]; 4.) Schrift des Mästlin gegen "Clavium Jesuitam" [?]: Druckerlaubnis erst nach Revidierung; alleinige Vorlage des Werks vor den Senat. [UAT 2/5, Bl. 95]; 5.) Supplik des Buchbinders Georg Negelin (Anm. 1) aus Augsburg um seine Annahme als Meister und auf die Universität: Bewilligung nach Anfrage bei dem Handwerk unter Auflage einer Bürgschaft. [UAT 2/5, Bl. 95]; Anm. 1: MUT 228, 71.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.