Friedrich und Ludwig der Junge Grafen zu Helfenstein beurkunden, dass die Pfand-, Kauf- und sonstigen Briefe über die von Graf Eberhard dem Jungen von Wrüttemberg zurückgelöste Herrschaft Hiltenburg samt Wiesensteig, die sie samt der Quittung des Grafen Eberhard der Stadt Ulm übergeben haben, von dieser besessen und anch belieben benutzt werden mögen.