Balthus Kramer, Bürger zu Ulm, verpflichtet sich gegenüber den Vettern Jakob und Mang Krafft, Bürger zu Ulm, mit deren Erlaubnis er an seinem Haus in der Ulmer Gasse, gelegen neben ihrem und der übrigen Krafft Pfründhaus, die Rinne des Traufs, die bislang in der Mitte des Giebels angebracht war, an das Eck hin zum Krafft'schen Haus verlegt hatte, auf ihr mögliches Verlangen diese Baumaßnahme rückgängig zu machen.