Zeyr Wagner, B. zu Göppingen, wegen hochmütiger und verächtlicher Worte gegen die Obrigkeit sowie seines ehebrecherischen Verhältnisses mit der Anna Koßlerin von Göppingen und Misshandlung seiner Ehefrau daselbst gef., wird auf Fürbitten guter Freunde aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, die Anna Koßlerin künftig zu meiden, sich gegenüber Weib und Kindern freundlich zu verhalten, wie es einem frommen Ehemann geziemt, seine und der Anna Koßlerin [vgl. UF 1272] Gefängis- und sonstige aufgelaufene Kosten zu tragen, stellt für getreues Befolgen dieser Verschreibung 2 Bürgen und schwört U. - Bürgen mit 100 fl: Michel Gussman und Hans Hösch, Bruder und Schwager des Täters und B. zu Göppingen