1323 November 5. Rat und Gemeinheit der Altstadt Lemgo beurkunden, daß das Kloster Marienfeld mit ihrer Zustimmung in der Stadt Lemgo bei dem Haus des vormaligen Ritters Alrad v. d. Bussche nach Osten zu eine Stätte durch Tausch erworben hat, um darauf ein Steinhaus und die sonst nötigen Gebäude zu errichten. Da es gewisse bürgerliche Leistungen wie die Ausrüstung eines Bewaffneten und eines Pferdes zur Verteidigung der Stadt wegen der Ordensregel nicht übernehmen kann, hat es 24 Mark in Herford und Lemgo gängiger Pfennige Ablösung bezahlt und sich zu einem jährlichen Wortzins von einer Mark Pfennige oder 1/2 Mark Silber verpflichtet. Es soll nicht zu Schatzungen herangezogen werden, jedoch zu Nachtwachen, Burgwerk und Wegedienst. Nur Haus und Stätte, nicht die sonstigen Güter, sollen nach der gemeinen Taxe bewertet werden. Die Stadt will dafür den Klosterhof gegen alle Angriffe schützen. Ordensleute und Knechte sollen persönlich von allen Lasten frei sein und für ihren Bedarf in der Stadt kaufen dürfen; sollte ein Bürger im Klosterhof Wohnung nehmen, wird er nach seinem Vermögen besteuert. Den Klosterleuten wird die freie Nutzung der gemeinen Weide gestattet, doch sollen sie die Hirten bezahlen. Sie dürfen ihre Ernte in die Stadt einbringen und ausführen. Ein Verkauf des Hofes soll nur an einen Bürger erfolgen; in diesem Falle erlöschen die Freiheiten. Zeugen: Johannes, Komtur des Johanniterhauses in Herford, und der Ritter Sweder v. d. Bussche für das Kloster, die Bürger Johannes de Huckenhusen, Johannes de Stuttinchusen, Hillebrandus van der Sulten und Gherhardus Wenedinc für die Stadt.

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