Kurfürst Philipp von der Pfalz übergibt seinem Haushofmeister Philipp von Bettendorf die nachfolgende Ordnung für den Hof bzw. das Schloss zu Heidelberg und behält sich Änderungen daran vor. Die 35 Regeln betreffen u.a.: [a.] folgende Personen und Ämter: Haushofmeister, Küchenschreiber, Meisterkoch, Zehrgadner (Zergadmer), verschiedene Köche, Kanzleipersonal, Metzger, Wächter, Fischer, Eiermann, Kellerer, Bäcker, Geschirrknecht (zinknecht), Pförtner, Bender und Benderknechte (bentherknecht), Jägermeister, Bürger und Rat zu Heidelberg, Schultheiß und Gericht "vorm berg", Landschreiber zu Heidelberg, Marstaller, [Wein-]Ungelter, Lichtmacher, Aufträger (ufftreger), Hauszimmermann, Hans Schreiner, Getreidemesser (mutter), "winthetzer", Schüssler; [b.] folgende Örtlichkeiten: verschiedene Küchen, Schneiderhaus (snythuß), Backhaus, Benderhaus (banndthuß), Silberkammer, Gemächer, Kellerstube, Jagdschlösser, Almosenhaus, Kornmühle; [c.] folgende Tätigkeiten und Inhalte: Fisch- und Fleischzubereitung, Essensausgabe, Kochen und Backen, Umgang mit Gewürzen, Beaufsichtigungen, Fischkauf, Lieferungen an den Hof, Schlüsselbesitz, Zugang zur Küche, Geschirr, Registerführung der Küchenschreiber, Pfeffer für Schwangere, Versorgung des Kurfürsten im nahen Umfeld, Aufnahme neuer Knechte oder Knaben, Essensorte, Verhalten im Almosenhaus und Bedürftigkeit, Gewässeraufsicht, Wildbretlieferungen, Holzversorgung, Gebrauch bestimmter Wagen, Weinausschank, Lichtversorgung und Lichtsparen, Versorgung mit Nagel, Eisen und Blei, Versorgung mit Butter, Salz und Schmalz, verschiedene Aufsichtspflichten, Getreideversorgung, Ankauf von Kälbern und Kalbfleisch, Sauberkeit.