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Landesarchiv Schleswig-Holstein (Archivtektonik) >> Gliederung >> Preußische Verwaltung 1867 bis 1946 >> Abt. 320 Landratsämter und Kreisausschüsse
1754-1978
Geschichte des Bestandsbildners: Kreis- und Distrikts Behörden sowie die Kreisvertretung in der Provinz Schleswig-Holstein vom 22. September 1867 gebildet. Er setzte sich zusammen aus dem Amt Segeberg, den zum Amt Trittau gehörigen Dörfern Bredenbekshorst, Sievershütten, Nahe und Stuvenborn, den zum Amt Tremsbüttel gehörigen Dörfern Itzstedt und Tönningstedt, dem Amt Traventhal mit Ausnahme von Schlamersdorf, den zum Amt Reinfeld gehörigen nach Segeberg und Pronstorf eingepfarrten Dörfern, den zum Amt Plön gehörigen Dörfern des Kirchspiels Bornhöved und dem zu demselben Amt gehörigen Dorf Travenhorst, der zum Kloster Itzehoe gehörigen Vogtei Armstedt, den zur Herrschaft Breitenburg gehörigen Dörfern Hitzhusen, Weddelbrooksdamm und Mönkloh, den Gütern Kaden, Borstel, Bramstedt, Erfrade, Pronstorf, Margarethenhof, Rohlstorf, Wensin, Müssen, Muggesfelde, Travenort, Seedorf, Hornstorf und Glasau, dem Kanzleigut Kuhlen, den Hasselberger Eingesessenen von Rönnau und der Stadt Segeberg.
Geschichte des Bestandsbildners: Als infolge der Verordnung über die Neugliederung von Landkreisen vom 1. August 1932 der benachbarte Kreis Bordesholm aufgelöst wurde, erhielt der Kreis Segeberg die ehemaligen Bordesholmer Gemeinden Boostedt, Braak, Brokenlande, Gadeland, Großenaspe, Groß Kummerfeld, Heidemühlen, Klein Kummerfeld, Latendorf, Willingrade und Wittorf. Ein Teil der Gemeinde Gadeland sowie Wittorf mit Ausnahme von Wittorferfeld wurden 1938 an die kreisfreie Stadt Neumünster abgegeben. Der restliche Teil Gadelands kam dann zusammen mit Wittorferfeld im Zuge der Gebietsreform vom 26. April 1970 an Neumünster. Bereits am 1. Januar 1970 waren die Gemeinden Friedrichsgabe und Garstedt (Kreis Pinneberg) sowie Glashütte und Harksheide (Kreis Stormarn) zur Stadt Norderstedt zusammengeschlossen und dem Kreis Segeberg angegliedert worden.
Geschichte des Bestandsbildners: Sitz der Kreisverwaltung ist Bad Segeberg, das die Bezeichnung "Bad" am 1. Oktober 1924 erhalten hat. Bramstedt konnte sich bereits seit dem 11. März 1910 Bad nennen. Bei der Aktentitelaufnahme sind diese Veränderungen berücksichtigt worden, d. h. der Zusatz "Bad" entfällt bei Aktentiteln aus der Zeit vor 1910 bzw. 1924.
Bestandsgeschichte: Die ersten kleinen Aktenabgaben vom Landratsamt Segeberg empfing das damalige Staatsarchiv Kiel in den Jahren 1924 und 1936 (Acc. 25/1924, 20 a/1936). Sie wurden 1937 in einem Verzeichnis zusammengefasst, das in diesem Findbuch unter Nr. 2669 nachgewiesen ist. Zwei weitere, wesentlich umfangreichere Ablieferungen erfolgten 1941 und 1943 (Acc. 31/1943). Nachdem 1974 eine letzte, systematische Aktenaussonderung vom Landesarchiv in der Kreisverwaltung durchgeführt worden war, konnte 1974/75 schließlich der größte Teil des vorliegenden Bestandes - ca. 65 % - übernommen werden (Acc. 37/1974, 54/1975). Bei dieser Aktenaussonderung musste festgestellt werden, dass ein beträchtlicher Teil der Altregistratur bereits verloren war. Aus der Zeit von 1930 bis 1950 sind die Aktenverluste sogar so groß, dass die Überlieferung hier als äußerst spärlich zu bezeichnen ist.
Bestandsgeschichte: Als Grenzjahr für die Aktenübernahme galt 1950, das Jahr der Einführung einer neuen Kreisordnung in Schleswig-Holstein. In einer Beziehung wurde jedoch von dieser Regelung abgewichen: Die Aufsichtsakten derjenigen Schulen, die bis 1978 im Zuge der Errichtung von Dörfergemeinschaftsschulen aufgelöst wurden, sind vom Landesarchiv vollständig übernommen worden, um eine geschlossene Überlieferung zu bewahren (Acc. 26/1979).
Bestandsgeschichte: Für eine Ordnung des Bestandes verwendbare Aktenpläne lagen nicht vor, und die noch erkennbaren Registraturschichten waren wegen der allzu großen Aktenverluste nicht mehr rekonstruierbar. Der Bestand musste daher im Landesarchiv nach seiner Verzeichnung einzig auf der Grundlage der vorhandenen Aktentitel klassifiziert werden. Nennenswerte Kassationen wurden dabei im Hinblick auf die ohnehin teilweise recht dürftige Aktenlage nicht vorgenommen.
Bestandsgeschichte: Die Registraturen der landrätlichen Verwaltung und des Kreisausschusses wurden entsprechend der Aufgabenstellung in der Kreisverwaltung selbst nicht vermischt, um die Doppelfunktion eines Kreises als staatlicher Verwaltungs- sowie kommunaler Selbstverwaltungsbehörde deutlich werden zu lassen. Aus diesem Grund kann eine Sache unter Umständen an zwei verschiedenen Stellen dokumentiert sein. Das stark gegliederte Inhaltsverzeichnis bietet eine systematische Übersicht.
Findmittel: Gedrucktes Findbuch: Veröffentlichungen des Schleswig-Holsteinischen Landesarchivs Nr. 14.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.