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Ämter für gesperrte Vermögen, Landesamt (Bestand)
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.2. Finanzverwaltung (L) >> 3.2.4. Ämter für gesperrte Vermögen
1945-1954
Berichte der Kreisbeauftragten aus Gründen das Gesetz Nr. 52 betreffend oder aus Rückerstattungsgründen.
Bestandsgeschichte: 1948 Landesbeauftragter für gesperrte Vermögen (Land Commissioner) in Abteilung III des Finanzministeriums. Durch die allmähliche Reduzierung der gesperrten Vermögen wurden immer mehr Kreisämter zusammengeführt. 1956 blieben noch das Bezirksamt Düsseldorf und die Kreisämter Düsseldorf, Köln und Arnsberg übrig. Da das Bezirksamt Düsseldorf nun NRW-weit zuständig war, wurde es in Landesamt für gesperrte Vermögen umbenannt und die drei Kreisämter in Ämter für gesperrte Vermögen. Bis zum 31. März 1957 wurden die drei Ämter in das Landesamt eingegliedert. Zum 1. April 1959 wurde schließlich auch das Landesamt aufgelöst. Die noch verbliebenen Aufgaben wurden der Bundesvermögensabteilung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf übertragen.