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In Verhandlungen mit Deputierten des Grafen von Hohenlohe-Bartenstein regeln die Vertreter der Reichsstadt Schwäbisch Hall die seit Jahrzehnten gegen ihren Magistrat erhobenen und bisher unerledigt gebliebenen Entschädigungsansprüche der Rentz'schen bzw. Mohr'schen Erben aus Herrentierbach. Dabei war es ursprünglich um das von der Stadt sequestrierte Vermögen der wohl schon vor 1640 verschollenen Margaretha Mohr (Vorname aus unten zitierter Literatur übernommen), der Tochter des Haller Handelsmanns Daniel Mohr, gegangen, auf das nach dessen Tod sowohl dessen Schwester Margaretha, Ehefrau des Pfarrers Ulrich Rentz zu Herrentierbach, und in deren Nachfolge deren leibliche Kinder Heinrich Christoph, Anna, Margaretha und Ursula, als auch Mohrs zweite, namentlich nicht genannte Ehefrau, letztere auch in Form einer reichskammergerichtlichen Klage, Ansprüche erhoben hatten. Der Haller Rat erklärt sich nun bereit, die Forderungen der Rentz'schen Erben (bei diesen handelt es sich nicht mehr um die oben namentlich genannten Kinder des Herrentierbacher Pfarrer-Ehepaars, sondern um deren wiederum nicht beim Namen genannte Nachkommen und Erben) durch Zahlung von insgesamt 1.200 fl ein für allemal abzugelten, wofür die Erben nicht nur quittieren, sondern auf weitere Ansprüche auf das Erbe der verschollenen Margaretha Mohr feierlich Verzicht leisten sollen. Dass auch angebliche Testamentserben und Kreditoren beim kaiserlichen Kammergericht Forderungen gegen die Erbmasse eingeklagt haben und deshalb möglicherweise weitere rechtliche Auseinandersetzungen um das Erbe zu erwarten sind, soll die Rentz'schen Erben nichts mehr angehen, im Prozessfall will der Rat sich selbst vertreten. Für die Verteilung von je 300 fl Abgeltung an die Erben der Herrentierbacher Schwestern wird der bartensteinische Hofrat Gottlieb Maximilian Strauß sorgen, der auf die Nachkommen des Heinrich Christoph entfallende Anteil wird beim Haller Rat hinterlegt, auf dass die mutmaßlich in Straßburg oder andernorts sich aufhaltenden Erben ggf. zufriedengestellt werden können. - Angefügt die am 24. Juni 1721 ausgestellte Originalquittung des bartensteinischen Hofrats Strauß über den baren Empfang von 900 fl.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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