Propst Benedikt in Höglwörth (Egenwerd), wird vom Kaiser beauftragt, in den Prozess des Stiftes Berchtesgaden gegen die Bürger von Hallein Zeugenvernehmungen durchzuführen. Einzelheiten des Vernehmungsablaufs werden genannt. Da durch die salzburgischen Beisitzer des Propstes Benedikt die Angelegenheit für Berchtesgaden ungünstig verläuft, kündigt der Bevollmächtigte Berchtesgadens Appellation beim kaiserlichen Kammergericht an und ersucht dahingehend um eine notarielle Ausfertigung.