Apel von Lichtenstein, Ritter, bekennt, dass ihm Abt und Konvent des Klosters zu Langheim auf Lebenszeit einen Hof zu Muggenbach überlassen haben, der zuvor Peter Nagel gehörte. Es folgen die Abgaben und Pflichten des "Hofmanns", den Apel von Lichtenstein auf das Bauerngut setzen werde. Undatiert, Datum erschlossen. Zusätzliche Notiz datiert: "4ta feria proxima ante (?) kathedra Petri" ohne Jahr. Vermutlich 1459 oder 1470, da im erschlossenen Zeitraum nur in diesen Jahren Cathedra Petri auf einen Donnerstag fiel.