Kurfürst Philipp von der Pfalz verleiht den Hof genannt "in der Aue" zu Kleiningersheim (Underingersheim) erblich gegen eine ständige Gült an nachgenannte Personen. Diese sind zur Instandhaltung mit Bauen und Düngen verpflichtet und dürfen die Güter nicht teilen oder beschweren. Die Gült ist anteilsgemäß nach Ingersheimer Maß den pfalzgräflichen Amtleuten auf den Kasten zu Ingersheim oder eine Wegmeile darum, jährlich zu St. Martin um 8 Tage davor oder danach, zu entrichten, woran auch Unwetter, Krieg, Missernte oder anderes nichts ändern soll. Wer gegen diese Bestimmungen verstößt, verliert seine Güter mitsamt Bau und Besserung an den Pfalzgrafen. Diese Verschreibung soll in der Kirche oder anderswo, wo sie für Pächter und Pfalzgraf zugänglich ist, hinterlegt werden. Der Hof und seine Güter sind in neun Lehen geteilt, wovon jedes Lehen jährlich je 2 Malter Roggen, Dinkel und Hafer sowie 4 [!] Gulden gibt. Es folgt eine Auflistung der Pächter (Beständer) mit ihren einzelnen Grundstücken, geordnet nach den drei Zelgen - Burgheimer, Besigheimer und Grüninger Zelge - mit Angaben zur Lage und den Anrainern. Jedes Lehen umfasst dabei dreimal ungefähr 4 Morgen und vier Wiesenstücke. Die im Einzelnen genannten Abgaben pro Lehen betragen 2 Malter Roggen, 1 ½ bis 2 Malter Hafer, 1 ½ bis 2 Malter Dinkel und 1 [!] Gulden. Beständer sind: Heinz Klym, Bartel Lautenschläger, Barbara Kreyerin, Hans Kaiser, Werner Eupersbaum, Ella Hensin, Ludwig Kunlin, Jorg Eupersbaum und Kunz Kaufmann.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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