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Pflege und Förderung des Grenz- und Auslandsdeutschtums
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 130 b Staatsministerium
Staatsministerium >> II. Reichsangelegenheiten >> S. Innen- und Wirtschaftsverwaltung >> 17. Freizügigkeit, Auswanderung, Auslandsdeutschtum
1920-1941
Enthält u.a.: Berufung deutscher Professoren an die Universitäten Buenos Aires und Santiago de Chile, 1920/21; Auszüge aus der Rede von Staatspräsident Dr. Johannes von Hieber vor auslandsdeutschen Studenten in Stuttgart, Dez. 1920; Plan zur Vereinigung von Vereinen und ihre finanzielle Unterstützung, wissenschaftliche Erforschung der grenzund auslandsdeutschen Probleme, 1921-1923, 1930; Geleitwort des Staatspräsidenten für eine besondere Schwabennummer des Deutschen Auslandsinstituts, März 1923; Blumnauer Zeitung, Nr. 63 vom 17.8.1925; Vortrag von Prof. Dr. Heinrich Pohl am 18.1.1928 in Tübingen über den Schutz der Deutschen im Ausland; Reden zur Proklamation Stuttgarts als Stadt des Auslandsdeutschtums am 8.12.1933; Weltwirtschaft, Heft 12, Dez. 1934 (mit Aufsatz von Oberbürgermeister Dr. Karl Strölin "Schwaben im Ausland"); Formulierung der Begriffe "Deutschtum im Ausland, Auslandsdeutscher und Volksdeutscher", Jan./Febr. 1938; Durchführung der völkischen Schutzarbeit im Reichsgebiet, 3.11.1941. Bemerkung: Vorakten in E 49 Verz. 8 Int. 62/29; siehe auch Nr. 1000 und 1435.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.