26) Der Deutschmeister erlässt einen öffentlichen Aufruf an alle Ausgetretenen, dass diejenigen, die sich zu verteidigen wünschen, sich in Monatsfrist in Mergentheim melden sollen und solange auch Sicherheit und Geleit genießen. Nach Monatsfrist soll hingegen gegen die Ausgebliebenen nach aller Strenge verfahren werden, 15. September 1525