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Statthalter und Rat des Fürstentums Württemberg entscheiden, dass das Kloster Bebenhausen Macht habe, seine eigenen Schweine wie von Alters her im Schönbuch, jedoch außerhalb des großen Hirschplatzes, ziemlicher Maß und Zeit zu treiben und zu mästen (schlagen).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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