Hans Bärger d. A., sein Sohn Hans Bärger d. J. und sein Tochtermann Heinrich Burgermaister, B. zu Geislingen, sichern dem Heinrich Wolf zu Rinderbach, aus dessen Gütern Hans B. d. J. eine jährliche Zinssumme erhält, zu, daß keine anderen Personen Ansprüche an ihn stellen werden. Dies gilt besonders für den verschollenen Heinrich Beck, Sohn der nunmehr verstorbenen Elsbeth Beck, in zweiter Ehe Frau des Hans Bärger d.A., der an der Zinssumme beteiligt ist.