Jaus Way, B. zu Bulach, wegen Verleumdung und Diebstahls zu Wildberg gef., von Matthäus Heller, Keller zu Weinsberg, peinlich angeklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, daß ihn der Nachrichter eine halbe Stunde an den Pranger stellen, ihm danach am Marktbrunnen den Rücken entblößen und von dort bis vor das Obertor zur Ottilienkapelle mit Ruten schlagen und beide Ohren abschneiden solle, daß er ferner zeitlebens außer einem abgebrochenen Brotmesser keine Waffen tragen, keine offenen Zechen besuchen und in das Amt Wildberg schwören solle, gelobt eidlich, dieses Urteil in allen Punkten zu befolgen, und schwört U. Er verspricht zudem, württembergische Untertanen und Verwandte in Streitsachen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll er laut Urteil vom Nachrichter mit dem Strang am Galgen hingerichtet werden.