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Jörg Wackenhut, alter Stadtschreiber zu Neuenbürg, wegen Schmähreden wider seinen Landesherrn und Unredlichkeit in seinen Amtsgeschäften zu Wildberg gef. und peinlich angeklagt, rechtskräftig dazu verurteilt, daß ihm der Nachrichter die zwei Schwörfinger an der rechten Hand abhaue, er die Kosten des Verfahrens und Gefängnisses selbst tragen und das Land Württemberg zeitlebens meiden solle, gelobt eidlich, das Fürstentum unverzüglich zu verlassen und es nie mehr zu betreten, und schwört U. Er verspricht auch, württembergische Landeszugehörige nicht vor fremde Gerichte zu fordern.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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