Johannes Guderman, Dekan des Stifts St. Severus in Erfurt, beurkundet: Er wurde zusammen mit einigen Kollegen von Papst Pius II. laut seiner hier im Wortlaut inserierten Bulle vom 3. November 1461 [vgl. eigenes Regest] zum Richter und Konservator der in der Bursfelder Kongregation zusammengeschlossenen Benediktinerklöster, darunter auch des Klosters St. Stephan in Würzburg, bestellt. Er ernennt nun kraft der ihm vom Papst verliehenen Vollmacht die Dekane und Prälaten der Kollegiatstifte in den Bistümern und Städten Bamberg und Würzburg zu seinen Vertretern in dieser Angelegenheit und lässt darüber von dem öffentlichen Notar Gunther Smerborn ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Gunther Guderman, Kanoniker des Stifts St. Severus in Erfurt, Gottfried Walagk und Konrad Shesen. Aussteller: Johannes Guderman. Empfänger: Dekane und Prälaten der Säkularkanonikerstifte in den Bistümern und Städten Bamberg und Würzburg

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Staatsarchiv Würzburg
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