Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz freit das Bergwerk zu Daimbach ("Deymbach") in der Art, dass er sich 1.) alles Vorkaufsrechts auf das dort erzeugte Quecksilber begibt und 2.) dass er auf alle Abgaben, mit Ausnahme des Zehnten am erzeugten Metall, verzichtet. All dieses erfolgt auf Ansuchen und Bitte seines Kastners zu Amberg Jakob Parksteiner ("Bargsteiner"). Siegelankündigung des Ausstellers. "Datum Heydelberg uff dinstag nach sant Margreten tag" 1472. (Abschrift in Best. A 2 Nr. 414/2 fol. 46 recto et verso)

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Landesarchiv Speyer
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