Oberlin Kneller, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Zeutern beurkunden eine Gültverschreibung des Jörg Schinck und seiner Ehefrau Margarethe über 20 Gulden gegenüber Hans Walter und Martin Zimmermann als verordneten Schaffnern der Kinder des verstorbenen Wiedertäufers Hans Reinling (Rheinlin, Rheinlin).