1535 Mai 12 (Mi nach Exaudi) Michael Baur, Hirt auf der [woellwarthschen] Weide Längenfeld beurkundet: Als Knecht und Hirt zu Längenfeld war er Junker Jörg von Woellwarth zu Heubach eidlich verpflichtet. Dieser teilte ihm auf dem Weg zwischen Heubach und Längenfeld mit, der Möhnbauer (Menbaur) habe des A. Sohn geschlagen, daß ihm Mund und Nase bluteten, und ihn an den Haaren gezogen; dem Möhnbauern werde das noch leid tun, er, Junker Jörg, werde den A. vor ihm beschirmen (behalten). Der A. warf Junker Jörg darauf vor, er, ein Edelmann, habe ich nicht vor einem Bauern beschirmen können, und sagte ihm unter Beleidigungen den Dienst auf. Nach Entlassung aus der Haft des Junkers schwört der A. Urfehde und verspricht, ungehend Längenfeld zu verlassen. Falls er seinen Eid bricht, soll ihn keine Freistatt vor Verfolgung schützen. Als Bürger stellt er seinen Schwiegervater (Schweer), seine Brüder, Schwäger und Verwandten (Freund) Bastian Burckhart auf dem [Oberen] Lauchhof, den alten Hans Menn (Menhans), Claus Müller, Hans Wirt und Lienhard Kratzer, alle vier Bürger zu Heubach, Veltin Baur und Lienhard Baur, beide zu Buch, sowie Michel Stitzel und Hans Nyt, beide zu Weiler [in den Bergen]. Falls er gegen die Urfehde verstößt, sind die Bürgen verpflichtet, ihn innerhalb Monatsfrist in die Haft zurückzubringen, 200 fl Buße zu zahlen oder statt seiner ins Gefängnis zu gehen. - Die Bürgen versprechen an Eides Statt, nichts gegen diese Vereinbarung zu unternehmen. Sr.: 1) Balthasar Adelmann von Adelmannsfelden zu Schechingen, 2) Ernst von Horkheim zum Horn Ausf. Perg. - 2 Sg. abg. - Rv. Dr.: Species Facti 1766, Anhang Nr. 23 S. 48-50