Jakob Rümelin zu Oberstetten, wegen Aufspürens von Wild während des Bauernkriegs zu einer Geldstrafe von 4 fl verurteilt, hälftig auf Lichtmeß (2. Febr.) und Osterabend (31. März) 1526 dem Forstmeister zu Urach zu bezahlen, schwört U. und verspricht eidlich, sein Leben lang ohne Erlaubnis der Obrigkeit kein Waidwerk mehr zu treiben und keine Büchse mehr zu tragen. - Bürge (mit 4 fl): Thomas Viselin von Oberstetten.