Mainz, 1577.09.24. (Richter Valentin Spieß). Heinrich von Werheim, B. zu Vilzbach, und seine Frau Katharina machen, beide gesund, ihr Testament: Stirbt er zuerst, so hat seine Ww. die lebenslängliche Nutzung alles von ihm Zugebrachten; nach ihrem Tod fällt alles an seine Kinder, nämlich Veihen, Johann Schmidts Frau zu Usingen, und Gute. Stirbt sie zuerst, so fällt ihr Nachlaß an ihren Mann; doch soll er der Sophia, Tochter Hieronimi Brods, Bruders ihres + Mannes, einen goldenen Schlangenring geben. Z.: Jakob Weißer, Marktmeister, Peter Brucker, Barbier und Burggraf, Stephan Ledderer, Zinsheber von St. Jakob, Johann Hell, Bierbrauer, Hans Meil, Maurer zu Mainz; Jakob Scheffer von Wertheim, Jakob Arhelgen, Schiffmann, und Hans Hebel, B. zu Vilzbach.

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