Franz Anton von Frey, fürstlich fürstenbergischer Rat und Kanzler, bekennt: Kaiser Karl VI. hat ihn am 19. Mai 1716 zum kaiserlichen Pfalzgrafen ernannt. Damit steht ihm unter anderem das Recht zu, unehelich Geborene zu legitimieren. Aufgrund der ihm verliehenen Vollmacht legitimiert er daher die am 3. April 1695 als uneheliche Tochter des Thomas Zimmermann und der Maria Magdalena Papst geborene und im Ulmer Münster getaufte Maria Magdalena Zimmermann. Er gebietet jedermann bei einer Strafe von 50 Mark lötigem Gold, sie künftig als ehelich Geborene anzusehen.