Johann d. J. (II.), Graf zu Wertheim einerseits, Frowin von Hutten, Ritter, Hartmann von Hutten und Urich von Hutten andererseits verbinden sich zu einem Zug gegen Johann, Herrn zu Isenburg und Johann seinem Sohn. Wird der Zug ausgeführt, so wollen sie 14 Tage oder 1 Monat beisammen bleiben in einer Stärke, wie sie die Parteihauptleute für nützlich erachten. Nach Ablauf des Monats soll Graf Johann mit 5 Spiesen auf eigene Kost und Schaden den täglichen Krieg betreiben, ebenso jeder der Hutten. Die 20 Spießen sollen sich legen in ein Huttensches Schloß, das die Hauptleute bestimmen. Die Gefangenen und die Brandschatzung soll nach Anzahl der ins Feld geführten Leute verteilt werden. Gefangene Reisigen sollen jedoch zu Händen der ganzen Partei gehalten werden, damit man sie gegen Freunde, die in Gefangenschaft geraten, vertauschen kann. Was eine Partei erreicht, soll der andern zu gute kommen, wenn sie nur das tut, was ihr aufgetragen wird. Braucht man nach Ansicht der Hauptleute mehr als 20 Spießen (gleven), so sollen sie die Parteien aufbringen. Keine Partei will ohne die andern Frieden schließen.Tut sie es aber um des angebotenen Vorteils willen doch, so soll sie 8 Tage nach einer Mahnung neuerdings der anderen Partei helfen. Uneinigkeiten sollen je 2 Schiedsleute unter dem Gemeinsamen, Richolff von Elme beilegen. Scheidet der von Elme aus, so soll in Monatsfrist ein anderer Gemeinsamer bestimmt werden. Eidliche Versicherung.