Johannes Schott, Domherr zu Würzburg und Generalvikar des Würzburger Bischofs Rudolf [von Scherenberg], spricht das Endurteil in einem vor ihm ausgetragenen Rechtsstreit zwischen Abt Konrad [Lengerit], Prior und Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg als Kläger auf der einen Seite sowie dem Komtur Philipp von Reiffenberg und dem Konvent der Johanniterkommende in Würzburg als Beklagten auf der anderen Seite wegen der Verweigerung jährlicher Abgaben durch Letzere. Nach Anhörung der Anwälte der Parteien und Überprüfung der von ihnen vorgelegten Unterlagen verurteilt der Generalvikar die Johanniterkommende zur Entrichtung der strittigen Abgaben an das Kloster und lässt darüber durch den öffentlichen Notar Peter Schnabel ein Notariatsinstrument ausfertigen. Zeugen: Die Anwälte am geistlichen Gericht Johannes von Bachenstein, Eckarius Verliser und Heinrich Tolde. Aussteller: Generalvikar des Bischofs von Würzburg. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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