Klage wegen eines nächtlichen Überfalls von zwei- oder dreihundert Bewaffneten, die dem Stift Essen unterstanden, auf das Stift und Dorf Rellinghausen. Diese drangen in Häuser ein und nahmen dort Gerhard Schröder und Johann Erdelmann gen. Volckwin gefangen. Zusammen mit der Frau von Johann Volckwin wurden sie dann auf das dem Stift Essen gehörende Schloß Borbeck als Gefangene gebracht. Das Stift Rellinghausen wirft dem Stift Essen vor, die Gewalttat veranlaßt zu haben, und erwirkt am RKG 1593 ein Mandat zur Freilassung der Personen. Die Beklagten halten dem entgegen, daß sie die verhafteten Personen aufgrund strafrechtlicher Verfolgung wegen einer Gewalttat in ihren Gewahrsam gebracht hätten. Das RKG erläßt 1618 gegenüber den Beklagten eine Zitation.