Revers über die Übertragung eines Erblehens an Palin Lang und Hans Grylich, Bewohner zu Großeislingen; das Lehen umfasst 2 Häuser und einen Garten und 2 Äcker; damit verbundene Verpflichtung zur Zahlung von 6 Schilling Heller und 1 Fastnachtshuhn, sowie den Zehnt von allen Einkünften aus seinem Lehensanteil durch Palin Lang, jährlich fällig am St. Martinstag