Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass seine Räte die Gesandten seines Vetters Johann I. von Pfalz-Simmern (hertzog Johannsen) und des Tals zu Bolanden einerseits und jene des Graf Johann Ludwig von Nassau und der von Kirchheimbolanden (Kircheim) andererseits zum heutigen Tag verhört und wegen ihrer Irrungen um Wälder, Weidegang, Beholzung und Rode (rodern) in der Gemarkung zu Kirchheimbolanden einen Austrag beredet haben. Beide Parteien sollen auf eigene Kosten zwei Zusätze (ir frund) zum Obmann Friedrich Kämmerer von Dalberg, Ritter, hinzufügen. Die Schiedsleute sollen die Sache verhören, in Augenschein nehmen und die Parteien gütlich oder rechtlich unter Rechtsmittelverzicht vertragen. Der Obmann soll bis Mittfasten einen Tag zu Alzey anberaumen. Der endliche Austrag ist binnen Jahresfrist vorzunehmen, Obmann und Zusätze sind bei Ausfall zu ersetzen. Beide Parteien erhalten eine Ausfertigung des Anlasses. Darunter Vermerk, dass Herzog Johann den Austrag angenommen und Johann [Brenner] von Löwenstein (Lewenstein) bevollmächtigt hat (uff ein credentz) unter dem Vorbehalt (doch damit protestirt), dass in der Urkunde die Worte Kirchheimer Mark nicht zuträfen, sondern dort Schloss [Neu-Bolanden] und Tal Bolanden stehen sollte. Darunter weiterer Vermerk, dass die von Nassau den Austrag angenommen und dazu Swicker von Sickingen und Johann von Helmstatt am Freitag nach Pfingsten 1496 [27.05.1496] verordnet haben, sie sich durch die "protestation" Herzog Johanns nicht beirren lassen wollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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