Kaiser Karl IV. bekundet, dass die Pfalzgrafen bei Rhein, die Kurfürsten sind, von alters her, wenn die Könige und Kaiser "uber berg" ziehen, das Reichsvikariat diesseits der Alpen innegehabt haben und weiter haben sollen. Karl bestätigt und erneuert, auch im Namen seiner königlichen und kaiserlichen Nachfolger, diese Freiheiten gegenüber seinem Schwager Pfalzgraf Ruprecht I. und seinen kurfürstlichen Nachkommen und versichert, diese darin stets zu lassen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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