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Die Inventarisation des Franziskanerklosters Altötting und des Franziskanerhospizes Neuötting führte der Neuöttinger Landrichter Johann Nepomuk von Doß im Februar 1802 durch. Anschließend war derselbe mit der Aufhebung beider Einrichtungen befasst. Nach der Versetzung der Franziskaner in den Zentralkonvent Tölz Ende Mai 1802 wurde das Gebäude des Franziskanerklosters in den Kapuzinerzentralkonvent Altötting I umgewandelt, dessen Betreuung ebenfalls von Doß übernahm. Das Hospiz in Neuötting wurde gegen das Malteserpriesterhaus in Altötting eingetauscht, wo ein zweiter Kapuzinerzentralkonvent, ebenfalls unter der Aufsicht des Landrichters von Doß, entstand. Von Doß legte über die Abwicklung des Franziskanerklosters und die Organisation der Kapuzinerzentralkonvente einen einzigen chronologischen Akt an, der bei der vorliegenden Verzeichnung geteilt (Stichtag: Abzug der Franziskaner nach Tölz) und auf die Abschnitte Franziskaner- bzw. Kapuzinerkloster Altötting verteilt wurde (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 1496 und 1525). Die ebenfalls durchgehende Kommissions- und Administrationsrechnung 1802/1803 liegt beim Abschnitt Kapuzinerkloster. Im Januar 1804 endete die Kommissionstätigkeit des Landrichters von Doß mit der Extradition beider Zentralkonvente an das Rentamt Neuötting.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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