Jung Hans Frech aus Albershausen [Kr. Göppingen], wegen versuchten Jagdfrevels zu Kirchheim gef., jedoch auf seine und seiner Freundschaft Bitten wieder freigelassen unter den Bedingungen, dem Forstmeister zu Kirchheim 5 fl zu bezahlen sich künftig wohl zu verhalten und der gleichen Handlungen zu meiden, leistet auf dieser Bedingungen ein Gehorsamsgelöbnis und schwört U. Er setzt ferner 2 Bürgen, die sich verpflichten, ihn im Fall der Übertretung dieser U. innerhalb Monatsfrist in das Gewahrsam der Obrigkeit zu überliefern oder 50 fl Poenfall zu zahlen. Frech war mit Hans Koude, der eine Büchse trug, in das Holz gegangen in der Absicht, Wild zu schießen, wobei er ertappt wurde. Bürgen: Kaspar Kietärsch, Ratsverwandter, Vetter des A., und Hans Heilin gen. Rouwhmayer, beide B. zu Kirchheim.