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Hanns Laider ("Layder"), Schreiner von Beilstein, gefangengesetzt wegen ungebührlicher Reden und Drohworte im Wirtshaus des Wolff Düll und weil er dem Befehl, mit Frau und Kindern Stadt und Amt Beilstein zu verlassen, nicht nachgekommen war, ebenso nicht dem gleichen Befehl des Junkers Jerg von Helmstatt, Obervogts zu Marbach, verpflichtet sich, seine Atzung zu bezahlen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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