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1574 Febr. 5, Weinsberg Hans Esell zu Scheppach bezeichnet die aus seinem Lehen von seinem Rechtsvorgänger, seinem Schwäher Stephan Plappart, veräußerten und in Besitz gebliebenen Güterstücke und verpflichtet sich gegenüber der Stadt Hall, dem Lehensherrn, letztere weder zu versetzen, zu verkaufen oder zu vertauschen, die ursprüngliche Gütermasse wieder in seine Hand zu bringen und alle Lehenspflichten zu erfüllen. -Sr.: Hans Jakob von Massenbach (verschrieben Assenbach) und Jörg Rentz, Ober- und Unteramtleute, und Stadt Weinsberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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