Strowmichel d.J., sesshaft zu Neckarhausen, etliche Tage zu Nürtingen gef., weil er entgegen einem vom Vogt zu Nürtingen aufgerichteten Vertrag zwischen ihm, seinem Vater und seiner Stiefmutter letztere schwer misshandelt und ihr dabei den Arm abgeschlagen hatte, jedoch auf die Fürbitten seines Vaters und Schwiegervaters wieder freigelassen mit der Auflage, sich der wegen seiner Straftat und etwaige Ansprüche seiner Stiefmutter zu erwartenden Rechtsverhandlung zu stellen, sowie gegen seine Stiefmutter und ihre Verwandten Frieden zu halten und sich mit 300 fl dafür zu verbürgen, gelobt mit Handtreue an Eides statt, diese Strafartikel zu halten. Bürgen: alt Strowmichell, sein Vater, und Michel Tettinger, sesshaft zu Oberboihingen, sein Schwiegervater.