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Jurisdiktionsstreit bzgl. Galgen, Rad, Pranger und anderer Gerichtsplätze des Erzbischofs in der Stadt Köln. Klagepunkt ist in diesem Fall, daß die Beklagten den Dr. Peter Schneidt, kurkölnischen Rat, der im RKG-Prozeß des Erzbischofs von Köln ./. Stadt Köln betr. die Pranger in Köln am 30. Juli 1604 zum kaiserl. Kommissar ernannt worden ist, an der Inspektion des Prangers auf der Obermarspforte (Maharpforte) und am Verhör von Zeugen, teils unter Einsatz von mit Musketen bewaffneten Soldaten, gehindert hat. Das RKG-Mandat wird erlassen, um der Verachtung des RKG Einhalt zu gebieten und die dem Erzbischof verliehenen Regalien innerhalb der Stadt Köln zu bewahren. Berufung auf den Visitationsrezeß.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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