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Hans Hermann, B. zu Waiblingen, wegen (unfreiwilliger) Beteiligung an den Bauernunruhen zu Waiblingen gef., schwört U. und gelobt eidlich, zeitlebens keine Wehr mehr zu tragen, es sei denn ein abgebrochenes Brotmeeser, offene Zechen und Gesellschaften zu meiden und sich künftig vor einer Teilnahme an Meuterei und Aufruhr zu hüten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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