Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Kloster Wald (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik) >> Fürstlich Hohenzollernsches Haus- und Domänenarchiv (Dep. 39) >> Domänenarchiv Hohenzollern-Sigmaringen >> Erworbene weltliche Herrschaften, säkularisierte Klöster und Stifte >> Geistliche Herrschaften und Stifte
1621-1806 (-1807)
Überlieferungsgeschichte
Geschichtlicher Überblick
1212 erwarb der kaiserliche Ministeriale Burkhard von Weckenstein um 55 Mark Silber unter Vermittlung eines Salmannes ein "predium" samt Pfarrkirche mit Namen Wald, um dort für seine dem Zisterzienserorden angehörenden Schwestern Ita und Judinta ein Kloster zu gründen. Die ältere der beiden, Judinta, wurde als Äbtissin eingesetzt, Ita als Priorin der neuen Gründung. Das Kloster wurde sodann der Zisterzienserabtei Salem als Tochterkloster unterstellt und dieser auch das Visitationsrecht über Wald übertragen.
1215 erhielt Wald ein einfaches päpstliches Schutzversprechen von Papst Innozenz III., 1216 nahmen Kaiser Friedrich II. und sein Sohn Heinrich das Kloster ebenfalls in ihren Schutz auf. 1217 folgte durch Papst Honorius III. das große Zisterzienserprivileg und die Beauftragung des Erzbischofs von Mainz mit dem Schutz der Gründung durch die Bulle "Non absque dolore cordis".
Ebenfalls im Jahr 1216 oder 1217 fand offenbar die Erhebung des Klosters zur Abtei und die damit einhergehende Eingliederung in den Zisterzienserorden statt.
Wald steht als zisterziensisches Frauenkloster in Südwestdeutschland nicht allein, daneben wurden auch in Rottenmünster, Heiligkreuztal, Heggbach, Baindt und Gutenzell Frauenklöster unter maßgeblichem Einfluss Salems gegründet. Innerhalb der Organisation des Zisterzienserordens gehörte Wald der Schwäbischen Provinz der oberdeutschen Zisterzienserkongregation an.
Bis 1753 unterstand Wald der Visitation und dem Ordinariat Salems, dann ging dieses nach Auseinandersetzungen über die Befugnisse des Vaterabts zunächst auf Kaisheim, 1762 schließlich auf Tennenbach über. Ab 1782 mit dem Ende der Exemtion der Orden im Zuge der josephinischen Klosterreformen wurde Wald dem Bischof von Konstanz unterstellt, durch den der Abt von Tennenbach als Vaterabt bestätigt wurde.
Bereits im 14. Jahrhundert geriet Wald unter die Vogtei der jeweiligen Herren bzw. Grafen von Sigmaringen, was zum Konflikt mit einer sich im Auf- und Ausbau befindlichen Landesherrschaft führte. Diese Konstellation hatte zur Folge, dass Wald auf die Niedergerichtsbarkeit beschränkt blieb und keine eigene klösterliche Landesherrschaft erreichen konnte. 1692 führten die hierbei nicht ausbleibenden Konfrontationen sogar zu einem Prozess vor der oberösterreichischen Regierung in Innsbruck, welcher erst 1701 mit einem Vergleich endete. Die sigmarinigische Schutzvogtei unter österreichischem Oberschutz, welche die hohe Obrigkeit, Forst- und Jagdhoheit beinhaltete, endete erst 1806 im Zuge der Säkularisation mit der Auflösung des Klosters zugunsten der Fürsten von Hohenzollern-Sigmaringen.
Der Besitzkomplex des Klosters Wald wurde seit dem 13. Jahrhundert mit dem Ziel der Schaffung eines geschlossenen Herrschaftsgebiets aufgebaut, was um ca. 1500 mit dem Besitz von 18 Weilern und Einzelhöfen seinen Abschluss fand. Dazu kam Streubesitz nahe dem Bodensee und eine im 18. Jahrhundert neugegründete Glashütte.
Die Zins- und Jahrsrodel führen ab 1750/51 explizit zunächst die zur Herrschaft Wald gehörigen Orte Buffenhofen, Kappel, Dietershofen, Gaisweiler, Hippetsweiler, Igelswies, Litzelbach, Otterswang, Riedetsweiler, Ringgenbach, Rothenlachen, Ruhestetten, Tautenbronn, Walbertsweiler, Weihwang und Wald auf. Daran schließen sich außerherrschaftliche Orte mit waldischen Zensiten und Lehensleuten an, nämlich Braunenberg, Göggingen, Hohenbodman, Leitishofen, Liggeringen, Linz, Menningen, Owingen, Pfullendorf, Rengetsweiler, Rast, Sahlenbach, Selgetsweiler, Sohl, Großstadelhofen und Thalheim. Schließlich folgen waldische Dorf- oder Ortsherrschaften mit dem Kloster zuzuordnenden Söldnern, Hand- und Tagwerkern: Buffenhofen, Kappel, Dietershofen, Hippetsweiler, Otterswang, Reischach, Riedetsweiler, Ringgenbach, Rothenlachen, Ruhe stetten, Walbertsweiler, Weihwang sowie die Orte Reischach und Steckeln mit waldischen Bestandsbauern, wobei sich die Orte in den einzelnen Kategorien wie Buffenhofen oder Kappel auch wiederholen.
Die 1474 von Äbtissin Anna von Reischach erlassene Gerichtssatzung, die 1533 erneuert wurde, zeigt Wald als Niedergerichts- und Ortsherrschaft, bis 1600 gelang es auch, sich die flächendeckende Leibherrschaft zu sichern.
Während das Zisterzienserinnenkloster im Bauernkrieg keine Schäden zu beklagen hatte, hatte der Dreißigjährige Krieg beträchtliche Auswirkungen auf Wald und seine Wirtschaft, wovon sich das Kloster jedoch relativ schnell erholte, was sich v.a. durch einen Anstieg der Getreideeinkünfte zeigen lässt.
Die Folgezeit war vor allem von den Auseinandersetzungen um die Reichsfreiheit und Landsässigkeit geprägt, die man zunächst mit habsburgischer Unterstützung mit den Grafen und späteren Fürsten von Sigmaringen zu führen hatte. Als Wald jedoch begann, sich als Reichsabtei zu bezeichnen und für sich die Reichsfreiheit zu erlangen suchte, geriet man auch in einen Gegensatz zu Habsburg, das das Kloster 1766/67 erstmals fest in die österreichische Landesverwaltung eingliederte und damit zum Mitglied des schwäbisch-österreichischen Prälatenstandes machte. Nach gescheiterten Plänen Österreichs, Wald in den 1790er Jahren zur Umwandlung in ein weltliches Damenstift zu bewegen, wurde es schließlich gemäß der Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 dem Haus Hohenzollern-Sigmaringen zugesprochen.
Die Rechnungslegung des Klosters Wald
1. Rechnungsarten
Die meisten der im Bestand FAS DS 39 erschlossenen Walder Rechnungen sind keine reinen Geldrechnungen, sondern eine Kombination von Geld-, Frucht- und Weinrechnungen, die sich ab 1684/85 zu einer Kombination aus Geld- und Naturalienrechnungen wandelten. Daneben stehen einige erhaltene reine Fruchtrechnungen, Fruchtregister und Landgarbregister sowie eine Gruppe unterschiedlicher disparater Rechnungstypen verschiedener klosterinterner Institutionen. Hierzu gehört eine Untertanenrechnung, ein so genanntes Besoldungs- und Ehehaltenregister, ein Manuale über ein im Jahr 1757 stattfindendes Zinnschießen, eine Holzrechnung, eine Rechnung der Hofmeisterei Überlingen sowie der klostereigenen Ziegelhütte.
Daneben wurden in Wald so genannte Zins- und Jahrsrodel geführt, die später teilweise auch als Einzugsregister sowie als Martini- und Georgiregister bezeichnet wurden. Den Abschluss der Reihe der Zins- und Jahrsrodel bildet in Fortführung von deren Einnahmen und Ausgaben ein so genanntes Hauptabrechnungsbuch, das wohl am 1. Dezember 1806 begonnen wurde und damit eigentlich bereits nicht mehr in die Zeit der klösterlich-waldischen Verwaltung fällt.
2. Überlieferung
Die Überlieferung der Walder Rechnungen wurde durch die zwischen 1850 und 1855 durchgeführte Aufteilung der Walder Archivalien durch den fürstlichen Regierungsregistrator Schwarzmann in ein Preußisches Regierungsarchiv einerseits und das Fürstlich Hohenzollerische Haus- und Domänenarchiv andererseits auseinandergerissen.
Die Serie der Walder Geldrechnungen, in welche auch die lediglich zwei im Bestand befindlichen Rapulare eingeordnet wurden, ist weit davon entfernt, vollständig zu sein. So fehlen z.B. die Rechnungen der 1630er, 1690er und 1720er Jahre komplett. Auch für die 1750er und 1780er Jahre ist kein einziger Band erhalten. Dagegen ist die Serie der Zins- und Jahrsrodel bis auf wenige kleine Lücken von 1684 bis 1806 komplett vorhanden, was auch die Bedeutung dieser Abgabenregister für die klösterliche Wirtschaftsführung zeigen dürfte. Die Rechnungsbände von 1732 bis 1737 weisen am unteren Rand Brandspuren auf.
3. Inhalt
Im Zisterzienserinnenkloster Wald wurden meist die Geld- und Frucht- bzw. dann Naturali enrechnungen in einem Band geführt. Sie enthielten die dementsprechenden Einnahmen und Ausgaben an Geld, Frucht und Wein bzw. Naturalien. Allerdings könnten die erhaltenen Fruchtrechnungen und -register darauf hindeuten, dass parallel auch separate Fruchtrechnungen bzw. -register sowie Landgarbregister bestanden haben dürften. Bereits ab 1668 dürften die nicht mehr ausgefüllten Rubriken für Frucht und Wein darauf schließen lassen, dass für diese Bereiche separate Rechnungen geführt wurden.
Die Zins- und Jahrsrodel verzeichneten dagegen die Zinseinnahmen des Klosters aus Abgaben der Untertanen wie Hofstättenzins, Jahrgeld, Rauch- oder Sitzgeld und Naturalienabgaben z.B. so genannte Küchengefälle an Eiern, Hühnern und Hennen, welche von den Untertanen zu den traditionellen Zinsterminen Martini (11.11.) und Georgi (23.04.) zu leisten waren und verrechneten damit andererseits Besoldungen oder Lohn für Handwerker- oder Tagelöhnerarbeiten und einfache Tagwerke, für die Kloster Wald seinen Untertanen im Gegenzug Zahlungen zu leisten hatte. Meist waren die Einnahmen für Martini eines und für Georgi des darauffolgenden Jahres in einem Band zusammengefasst. Dabei waren die Zins- und Jahrsrodel zeitweise zunächst in einen Abschnitt mit den zur Herrschaft Wald gehörigen Orten, einen Abschnitt mit den außerherrschaftlichen Untertanen und Lehenleuten bzw. einen Abschnitt mit den waldischen Söldnern und einen Abschnitt zu den Bestandsbauern in Reischach und Steckeln gegliedert, innerhalb dieser Abschnitte dann wiederum geographisch nach Orten. Für jeden Untertanen wurde sodann eine eigene Abrechnung angelegt, in welcher die zu erwartenden Zinse, dann die eventuell abzugebenden Naturalien und schließlich umgekehrt die von Wald selbst an die jeweiligen Untertanen zu leistenden Zahlungen sowie die Summe der gegenseitigen Verpflichtungen angegeben wurde. Meist fand sich am Ende noch das jeweilige Datum der Rechnung, das darauf hinweist, dass die Abrechnungen der einzelnen Untertanen in größeren Blöcken erfolgten.
4. Rechnungsführung
Aussagen über die Rechnungsführung sind im Falle der Rechnungsüberlieferung des Zisterzienserinnenklosters Wald nur schwer zu treffen, da sich der Rechner oder die Rechnerin selbst nicht nannte, sondern allenfalls indirekt über Formulierungen innerhalb der Rechnung oder Schriftvergleiche und den Abgleich mit den bei Kuhn-Rehfus publizierten Amtslisten erschlossen werden kann.
Auf diese Weise ist die Mitwirkung an der Rechnungsführung sowohl für den Oberamtmann Jakob Karl Ignaz von Kolb (Oberamtmann 1742-1762) als auch für den Registrator, kurzzeitigen österreichischen Administrator und späteren Oberamtmann Johann Amadeus Christoph von Baratti (Oberamtmann 1785-1806) nachzuweisen, v.a. von Baratti sind in seiner charakteristischen Handschrift zahlreiche Nachträge zu belegen.
Bis 1777 wurden die Originale der klösterlichen Schriftstücke wohl noch durch den jeweiligen Oberamtmann besorgt (Kuhn-Rehfus, Grundherrschaft, S. 417), der auch der höchste Leiter der klösterlichen Wirtschaft und Verwaltung war. Bis 1750 leistete der waldische Oberamtmann seinen Eid gegenüber dem Abt von Salem, war diesem also verpflichtet, während er der Äbtissin lediglich ein eidesstattliches Handgelübde gab. Laut einer Bemerkung im Zins- und Jahrsrodel von 1760/61 wurde die Quartalsrechnung vom Oberamtmann gelegt (FAS DS 39 T4_135).
Daneben gab es jedoch auch eine als Bursnerin tätige Konventualin, die für die Klosterkasse bzw. die klösterliche Hausökonomie zuständig war. V.a. in den Zins- und Jahrsrodeln wird immer wieder auf sie verwiesen und darauf, dass der entsprec hende, noch zu bezahlende Rest in die Burse oder das Bursregister übertragen werden sollte, im Zins- und Jahrsrodel wurde dieser Rest dann zumindest in manchen Fällen radiert und nicht mehr geführt. Eine Gesetzmäßigkeit ließ sich hierfür allerdings aus der vorliegenden Überlieferung nicht feststellen, da sich die Bursregister leider nicht erhalten haben.
Auch die Äbtissin war offensichtlich in die waldische Wirtschaftsverwaltung involviert, immer wieder zeugen eigenhändige Bemerkungen, allerdings lediglich der letzten beiden Äbtissinnen Maria Edmunda von Kolb und Maria Johanna Baptista von Zweyer auf Hoenbach, davon.
5. Rechnungsrevision
Über die Praxis der Rechnungsrevision im Zisterzienserinnenkloster Wald lassen sich anhand der Rechnungsbände nur wenige Informationen gewinnen. Offensichtlich wurde keine regelmäßige Revision durchgeführt, zumindest sind in den Rechnungsbänden fast keine Revisionsvermerke zu finden.
Eine Ausnahme bilden lediglich zwei Vermerke über eine Rechnungsrevision des Rechnungsrats des Zisterzienserklosters Salem, Johann Martin Vogler, dessen Paternität Wald bis 1753 unterstellt war. Weshalb es lediglich zweimal, im Jahr 1735 zu einer solchen Rechnungsrevision von Salem aus kam, geht aus der Rechnung selbst jedoch nicht hervor. Möglicherweise wollte Salem während der Phase der intensiven waldischen Bautätigkeit an dem so genannten Neuen Kloster und der Klosterkirche einen Einblick in die Finanzen Walds gewinnen. Allerdings vermag dies nicht zu erklären, weshalb sich diese Kontrolle lediglich auf diese beiden Rechnungen beschränkte.
Lediglich für die einzige erhaltene Rechnung der Walder Hofmeisterei in Überlingen von 1754/55 ist sowohl der Rechner zu belegen, in diesem Fall Cajetan Leopold Feinägl de Luxenburg, als auch die Revision, die 1755 durch die Äbtissin Maria Dioscura von Thurn und Valsassina, die Bursiererin Maria Constantia von Willemin und den Rat und Oberamtmann Jakob Karl Ignaz von Kolb vorgenommen und auf dem Einband der Rechnung festgehalten wurde. Aus der Tatsache, dass selbst eine Rechnung nur eines Teils der waldischen Wirtschaftsverwaltung von einem Dreiergremium aus Äbtissin, Bursiererin und Oberamtmann revidiert wurde, müsste eigentlich zu schließen sein, dass auch die Rechnungen der waldischen Gesamtverwaltung einer entsprechenden Revision unterzogen wurden.
Die Erschließung des Bestandes
Neben den im Bestand FAS DS 39 T 4 erschlossenen Walder Rechnungen finden sich weitere Rechnungsbände und Zinsregister im Bestand Ho 157 T 2 des Staatsarchivs Sigmaringen (vgl. das hierzu vorliegende Repertorium von Josef Adam). Dabei ist zu beachten, dass bei den Zins- und Zehntregistern die frühesten Bände im Staatsarchiv Sigmaringen aufbewahrt werden, während die Überlieferung des FAS erst ab 1684 beginnt. Die im StAS befindlichen Geldrechnungen umfassen nur wenige Bände aus den Jahren 1641-43, 1643/44, 1654/55, 1688, 1785, 1801/02, 1802/03 sowie 1803/04, der Rest der Serie befindet sich im FAS. Hierbei ist besonders bemerkenswert, dass von zwei Exemplaren einer Stückrechnung aus dem Jahr 1785 ein Exemplar im FAS verblieb, während das andere in die Bestände des Staatsarchivs integriert wurde.
Der Bestand wurde nach den auftretenden Rechnungstypen in vier Abschnitte (1. Geld-, Frucht- und Naturalienrechnungen, 2. Fruchtrechnungen, Frucht- und Landgarbregister, 3. Sonstige Rechnungen, 4. Zins- und Jahrsrodel) gegliedert und innerhalb dieser Abschnitte wiederum chronologisch geordnet. Die Rubriken - die der Geldrechnung vollständig, die der einzelnen Fruchtarten lediglich für Vesen exemplarisch - wurden soweit möglich in regelmäßigen Abständen (ca. alle 30 Jahre) aufgenommen, bei größeren Änderungen der Rubriken auch öfters.
Der Bestand umfasst nun 182 Archivalieneinheiten und ist un ter der Signatur FAS DS 39 T 4 Nr. ... bestellbar.
Sigmaringen im Dezember 2009
Stefanie Albus
182 Bände (5,9 lfd.m)
Bestand
Maren Rehfus, Das Zisterzienserinnenkloster Wald. Grundherrschaft, Gerichtsherrschaft und Verwaltung (Arbeiten zur Landeskunde Hohenzollerns, Bd. 9), Sigmaringen 1971.
Maren Kuhn-Rehfus, Wirtschaftsverwaltung und Wirtschaftsverfassung oberschwäbischer Zisterzienserinnenabteien, in: Rottenburger Jahrbuch für Kirchengeschichte 4 (1985), S. 59-91.
Dies., Das Zisterzienserinnenkloster Wald (Germania Sacra N.F. 30, Das Bistum Konstanz, Bd. 3), Berlin 1992.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.