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Graf Eberhard d. Ä. bekennt, daß die Briefe, Register, Kundschaften u. a., die im Streit mit Erzherzog Sigmunds und ihm vor weiland Bischof Johann von Augsburg als Schiedsrichter gelegt worden, kraftlos sein sollen.
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Graf Eberhard d. Ä. bekennt, daß die Briefe, Register, Kundschaften u. a., die im Streit mit Erzherzog Sigmunds und ihm vor weiland Bischof Johann von Augsburg als Schiedsrichter gelegt worden, kraftlos sein sollen.