Hans Strub von Sindelfingen reversiert, als ihm gegen bezahlte 300 Pfund Heller ein Mönchhof daselbst zu Erblehen gemacht worden, daraus er jährlich 10 Malter Haber, 18 Malter Dinkel und 10 Schilling zu Handlohn sowie 10 Schilling zu Weglöse geben solle.