Abt Bernhard [Rockenb(a)uch] und der Konvent von Bebenhausen geben dem ständigen Pfarrverweser an der S. Georgenkirche zu Tübingen (Tüwingen) einen zweiten Gehilfen bei, bestimmen dem Pfarrverweser statt seiner seitherigen Kongrua ein jährliches Einkommen von 120 Rheinischen Gulden, wozu noch alle Oblationen und sonstige herkömmliche Abgaben sowie die Wohnung in dem neu erbauten Pfarrhaus kommen, und bitten Bischof [Ludwig von Freiberg], das Kapitel oder den Generalvikar zu Konstanz um Bestätigung von allem.