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Regest: Bürgermeister und Rat des heil. Reichs Stadt Reutlingen bekennen, dass sie bei jetzigem schweren und fast unerträglichen Winterquartier eine sehr hohe Summe mit barem Geld auf bestimmte monatliche Zieler unfehlbar bezahlen sollen. Wegen verschiedener vergangener Wein-Fehljahre, auch vieler Reichs-, Kreis- und anderer hoher Beschwerungen ist es eine pure Unmöglichkeit, solche grosse Summe aus den gemeinen und privaten Seckeln und Vermögen aufzubringen. So erfordert die äusserste Not, zur Abwendung militärischer Execution eine Summe Gelds leihweise aufzunehmen. Auf ihr inständig Ersuchen hat ihnen Ludwig Berchtoldt, württ. Rat und Obervogt zu Besigheim und Giegling (Güglingen), 1000 Gulden, den Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern, deren 90 einen Taler ausmachen, an unverrüfner, guter, gangbarer Münz und Landeswährung auf 3 Jahre geliehen. Sie versprechen, diese Summe mit 50 Gulden jährlich zu verzinsen und den Betrag am 17. Januar, erstmals 1677, nach Tübingen zu entrichten, ungeachtet, wie es sonst mit den Zinsreichungen aus solchen oder andern Kapitalien in dieser Stadt, in dem benachbarten Herzogtum Württemberg, in andern Reichsstädten oder in dem Reich gehalten würde oder was deretwegen jetzt oder künftig wegen Krieg, Raub, Brand, Mißwachs oder andern dergleichen Unglücksfällen oder auch aus andern Ursachen möchte verordnet werden. Nach 3 Jahren ist auf ihre oder des Gläubigers vorhergehende 1/2 jährige Aufkündung das Kapital zurückzuzahlen. Sie verpfänden alle Güter und Einnahmen der Stadt, welche dem Gläubiger, seinen Erben und getreuen Briefsinhabern für obiges Kapital, Interesse, Kosten und Schaden als Unterpfand verschrieben werden. Wenn sie mit Reichung des Zinses ganz oder zum Teil einmal den Termin nicht einhalten oder zu Zeit der Rückzahlung ihr Versprechen nicht halten würden, so hat der Gläubiger das Recht, an Kais. Majestät Reichhofsrat, Kammergericht zu Speyer oder andern Hof- und Landgerichten Mandata executorialia sine Clausula usw. zu extrahieren, ja die Unterpfänder anzugreifen bis zu völliger Befriedigung seiner Rechtsansprüche. Dagegen soll kein Privileg usw. die Stadt schützen.
Dorsal-/Marginalvermerke: Auf der Rückseite: An den 1000 fl sind abgelöst worden:
11. Juli 1746 an Mr. Christoph Hoffmanns, Diaconi zu Brackenheim, Witwe Sophia Rosina geborene Wagnerin und Sohn Tobias Gottfried 100 fl.
19. März 1748 an Joh. Gottfried Hoffmanns, Professors des Gymnasii zu Stuttgart, Witwe Christiana Brigitta geborene Hochstetterin und ihre Kinder 100 fl.
Im November 1748 an Physicus Lt. Gottlieb Hoffmann zu Herrenberg 100 fl.
25. Mai 1763 an Mr. Jacob Friedrich Hoffmanns, Pfarrers zu Weil dem Dorf, Witwe Sophia Elisabetha geborene Graffin und ihre Kinder 100 fl.
2. Februar 1769 an Immanuel Hoffmann, Professor Philosophiae und Ephorus des thelog. Stipendii zu Tübingen 200 fl.
600 fl.
Wornach dieser Gültbrief nur noch gültig bleibt um 400 fl.
2. Februar 1769
Steuer-Cassier der freien Reichsstadt Reutlingen Carl Christoph Friedrich Beittler.
Den 27. September 1771 sind an das sel. medic. D. Daniel Hoffmann Töchter, Tabitha Barbara, Ehefrau des Johann Heinrich Frommann, P. Phil, und Johanna Sophia Regina, Ehefrau des Unterzeichneten erblich angefallene 100 fl heimgezahlt worden.
Friedrich David Hoffmann,
J.U.C., Herzogl. Württ. C. u. H. G. Advocatus.
11. Oktober 1784 wurden an Johann Friedrich Hoffmanns, gewesnen Landgerichts-Assessors auch Bürgermeisters in Stuttgart, Witwe Christa Sybilla geborene Bregin zu Handen ihres Mandatarii, Spitalverwalters Roschüz zu Nürtingen heimgezahlt 50 fl
31. Mai 1786 wurden ferner an Commerzienrat Rheinwald in Urach uxoris nomine Friederica Eleonora geborene Knöbelin abgelöst 50 fl.
Wornach dieser Gültbrief nur noch gültig bleibt pro 200 fl.
Dermalige Kassenverwalter:
Bürgermeister Fehleisen.
Pfandschultheiss Raach.
Beschreibstoff: Pg.
Archivale
Siegel (Erhaltung): Siegel fehlt
Zeugen / Siegler / Unterschriften: Insigel der Stadt Reutlingen
Unterschriften: Johann Philipp Laubenberger, Bürgermeister und Buchhalter
Johann Zündell, A.B.M
Johann Baur, loci consul
Peter Bühler, stadt- und Feldschultheiss
Joh. Georg Müller, Pfandschultheiss
Genetisches Stadium: Or.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.