Hans Baderlin, Bürger zu Bietigheim ("Buttigkhain"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer und anschließender Flucht aus dem Amt Bietigheim, kommt 8 Tage in den Turm, wofür er Atzung und Kosten bezahlen muss, verpflichtet sich, Wehr und Harnisch abzulegen und das Fürstentum nicht ohne Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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