Hanns Schwab ("Swab") von Böblingen, gefangengesetzt, weil wegen seiner Fahrlässigkeit als Gefängnishüter Hanns Zar entfliehen konnte, und freigelassen auf Bitten seiner Frau und seiner Freunde, seines Schwiegervaters Hans Eiselin ("Eyselin") und dessen Schwiegersohns Hans Ros und auf das Versprechen hin, sich mit seinem Gut nicht aus Württemberg zu entfernen ohne Erlaubnis des Fürsten, sich jederzeit der Obrigkeit zu stellen und diejenigen, denen der entflohene Hanns Zarr etwas schuldet, zu entschädigen, verspricht weiter, 20 Gulden Strafgeld, die Atzung und Gefängniskosten zu zahlen und schwört Urfehde. - Bürgen: Hanns Eiselin ("Enslin"), sein Schwiegervater, und Hans Ros, dessen Schwiegersohn