Graf Gottfried von Tübingen, welcher dem Kloster Bebenhausen seine Städte und Festen (Vesten) Tübingen, Calw und Böblingen samt deren Erträgnissen für die dem Kloster wegen der Zurückgabe Tübingens an ihn schuldige Summe verpfändet hatte, erhält durch Verwendung des Klosters von der Stadt Esslingen die Zusage, dass sie die an jener Summe noch rückständigen 4.572 Pfund Heller als Mitschuldnerin und Selbstzählerin in näher angegebener Weise übernimmt. Er macht sich, seine Gemahlin, Elisabeth von Fürstenberg, seinen Sohn Wilhelm und seine anderen Erben und Nachkommen verbindlich, die Stadt Esslingen durch bestimmte Ratenzahlungen allmählich vollständig zu entschädigen, wozu auch die oben genannten 3 Städte von ihren jährlichen Steuern und Erträgnissen beizutragen versprechen und wofür noch zu größerer Sicherheit 50 in der Urkunde aufgeführte Personen als Bürgen bestellt werden. Verpflichtungsurkunde des Grafen Gottfried, der genannten Städte usw.