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Friedrich Khenig aus Hardt, zu Nürtingen gef., weil er in einem Wirtshaus nachts zu verbotener Zeit übermäßig und laut auf die Marter, fünf Wunden u.a. geflucht und getobt, und dadurch die auf den Vogtgerichten verkündete Landesordnung verletzt hatte, jedoch auf Fürbitten begnadigt und wieder freigelassen mit der Auflage, sich künftig bei Zechen bescheiden zu verhalten, Wein nur zu seiner Notdurft und nicht im Übermaß zu trinken, des Nachts zu gebührlicher Zeit heimzugehen, Gotteslästerungen künftig zu unterlassen, auch das Eigentum seines Weibs und seiner Kinder nicht unnütz zu vertun, und ohne Erlaubnis von Vogt und Gericht zu Nürtingen nicht zu versetzen, zu verkaufen oder sonst zu verändern und sich überhaupt wohl zu verhalten, bei Androhung einer jedesmaligen Turmstrafe im Übertretungsfall, verspricht an Eides Statt, diesen Artikeln getreu nachzuleben und gelobt gleicher Weise U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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